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Cannabis Länderreport Schweiz – ein Land auf dem Weg zur vollständigen Legalisierung?

April 19, 2022 | Category : Länderreports | Posted By : Deon Maas

Diese Informationen dienen als Einführung für potenzielle Cannabisanbaubetriebe in Schweiz und zur Legalisierung von Cannabis in der Schweiz. Die Informationen dieses Artikels waren zum Zeitpunkt der Veröffentlichung korrekt.

Die Gesamtzahl der Cannabiskonsumenten für den medizinischen und Freizeitgebrauch in der Schweiz wird auf etwa 500’000 bei einer Bevölkerung von 8 Millionen geschätzt. Der Freizeitkonsum von Cannabis ist in der Schweiz im Allgemeinen illegal, obwohl der Besitz von bis zu 10 Gramm im Jahr 2012 gegen eine geringe Geldstrafe entkriminalisiert wurde. Im Jahr 2016 erklärten vier Städte, dass sie die Einrichtung von Cannabis-Clubs als Pilotprojekt prüfen würden, um wissenschaftliche Daten über die Auswirkungen einer vollständigen Legalisierung von Cannabis auszuwerten. Dies setzte einen politischen und gesetzgeberischen Prozess in Gang, der in der Einrichtung von kontrollierten Cannabisversuchen für den Freizeitkonsum endete. Die Versuche beginnen in den kommenden Monaten beginnen.

Cannavigia unterstützt die Pilotversuche 

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat am 19. April 2022 das erste Gesuch für einen Cannabis-Pilotversuch in Basel-Stadt bewilligt (siehe Medienmitteilung). Es handelt sich um ein gemeinsames Projekt der Universität Basel, der Universitären Psychiatrischen Kliniken und dem Gesundheitsdepartement Basel-Stadt zum Verkauf von Cannabis in Apotheken. 

Cannavigia hat die offizielle Ausschreibung des BAGs für den ‘Track&Trace’-Auftrag gewonnen und unterstützt den Pilotversuch in Basel-Stadt sowie alle noch folgenden. Der Anbau, die Distribution und die Abgabe des nicht-medizinischen Cannabis wird über die Cannavigia Software verfolgt. Durch die Transparenz der Software kann gewährleistet werden, dass der gesamte Prozess von Anbau bis Abgabe kontrolliert wird. Dadurch hilft Cannavigia, eine fundierte wissenschaftliche Grundlage für mögliche Entscheide zur Regelung des Umgangs mit Cannabis zu generieren. 

Die aktuelle rechtliche Situation in der Schweiz

Seit 2017 wird legales Cannabis, auch bekannt als „Low-THC-Weed“, mit weniger als 1,0 % THC in Form von rauchbaren Cannabisblüten in fast jedem Tabakladen verkauft.

Im Oktober 2021 wurde eine wichtige Hürde für die Legalisierung von Cannabis in der Schweiz genommen, was die Voraussetzungen dafür schafft, dass die Schweiz zum Marktführer in diesem Bereich aufsteigt. Die Produktion, der Anbau, der Handel und der Konsum von Cannabis sollen in der Schweiz nicht mehr verboten sein. Die Änderung der Gesetze hat eine Kommission, welche die Droge untersucht hat, gefordert.

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-S) sagte, dass Cannabis in der Schweiz reguliert werden sollte, um den „Cannabismarkt für einen besseren Jugend- und Konsumentenschutz“ zu kontrollieren. Das Ziel der SGK-S ist es, den Schwarzmarkt für die Droge in der Schweiz zu beseitigen. Trotz dieser vielversprechenden Entwicklungen wird die Schweizer Präzision dafür sorgen, dass es noch eine Weile dauert, bis die Gesetze ausgearbeitet und verabschiedet sind.

1. Verwendung von medizinischem Cannabis in der Schweiz

Die Verwendung von medizinischem Cannabis ist seit 2011 in der Schweiz legal. Der Anbau, der Verkauf und die Einfuhr von Cannabis für medizinische Zwecke sind im Allgemeinen erlaubt. Mit der Änderung des Betäubungsmittelgesetzes, die voraussichtlich Mitte August 2022 in Kraft treten wird, werden einige wichtige Hürden für die Verschreibung von medizinischem Cannabis beseitigt, und die Ausfuhr von medizinischem Cannabis aus der Schweiz wird erstmals möglich sein.

2. Der CBD-Markt in der Schweiz

Der Anbau von Hanf mit einem THC-Gehalt von weniger als 1 % (auch CBD-Markt genannt) ist nicht reguliert, und es ist keine Lizenz erforderlich. Die Landwirte können realistischerweise damit rechnen, 10’000 Franken pro Ar (ein Prozent einer Hektare) mit der Ernte zu verdienen.

3. Cannabis für den Freizeitgebrauch in der Schweiz

OAm 25. September 2020 genehmigte das Schweizer Parlament eine Änderung des Bundesgesetzes über Betäubungsmittel und psychotrope Stoffe, die am 15. Mai 2021 in Kraft trat. Die Novelle schafft die rechtliche Grundlage für wissenschaftliche Versuche mit ausgewählten Gruppen von in der Schweiz ansässigen Freizeit-Cannabiskonsumenten. Zudem führt sie einen staatlich geregelten Anbau – und Ernteprozess für Cannabis als Betäubungsmittel mit Dosierungs-/Potenzbegrenzungen (20 % THC) sowie Grenzwerte für Pestizidrückstände und Warnhinweispflichten ein. Zusatzstoffe zu Cannabisprodukten müssen ebenfalls vom Bund genehmigt und deklariert werden. Die Verordnungen des Bundes bleiben 10 Jahre lang in Kraft, legen die einzelnen Kriterien für die Versuchsteilnehmer fest und regeln die nationale Produktion und den Handel mit psychotropem Cannabis.

Eine Reihe grösserer Schweizer Städte und Gemeinden haben ihr Interesse an einer Teilnahme an diesen Versuchen bekundet, müssen aber zunächst nachweisen, dass sich Freizeit-Cannabis nicht negativ auf das Wohlbefinden der Bevölkerung auswirkt. Ab 2022 werden zugelassene Schweizer Cannabiskonsumenten die Möglichkeit haben, Cannabis in lokalen Apotheken, ausgewählten Dispensern und Sozialclubs unter diesen strengen, vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) festgelegten Regeln zu erwerben.

Der dreieinhalbjährige Pilotversuch ermöglicht es den Städten, wissenschaftliche Studien über die Auswirkungen des Cannabismarktes und des Freizeitkonsums der Droge durchzuführen. Die Studie „Züri Can – Cannabis mit Verantwortung“ wird im Herbst 2022 starten und verschiedene Produkte mit unterschiedlichem THC/CBD-Verhältnis zur Verfügung stellen.

Lokale Hersteller müssen über eine Produktionsbewilligung des Bundesamtes für Gesundheit verfügen, um Qualitätsstandards zu gewährleisten. Auch der Konsum von Cannabisprodukten wird zum Schutz der Gesundheit, der öffentlichen Sicherheit und von Minderjährigen eingeschränkt.

Der Züri-Can-Versuch wird von der psychiatrischen Klinik der Universität Zürich überwacht.

Vorschriften für den Anbau:

  • Die Produkte müssen aus biologischem Anbau stammen, wobei die Definition für „biologisch“ im Schweizer Recht festgelegt ist
  • Die Erzeugnisse müssen so weit wie möglich in der Schweiz angebaut werden
  • Die Erzeugnisse müssen gemäss den von der Europäischen Arzneimittelagentur festgelegten GAP (Good Agricultural Practices) angebaut werden.
  • Ausnahmen sind möglich, wenn der Bedarf nicht durch Produkte gedeckt werden kann, die unter diesen Bedingungen hergestellt wurden

Vorschriften für Produkte:

  • Der THC-Gehalt darf 20% nicht überschreiten
  • Die Produkte dürfen nicht mehr als 10 mg THC pro Konsumeinheit enthalten
  • Der Cannabinoidgehalt darf nicht mehr als 25% bei Rohblüten und 15% bei verarbeiteten Produkten von den angegebenen Werten abweichen
  • Unverarbeitete Produkte (Blüten), Extrakte und Isolate sowie Produkte zum Einnehmen können im Rahmen von Pilotprojekten zugelassen werden

Einige Probleme, gute Nachrichten und Ratschläge für die Legalisierung von Cannabis in der Schweiz

Auf dem Papier sieht das alles grossartig aus, aber in der Praxis gibt es einige Punkte, die Sie beachten sollten, wenn Sie in der Schweiz anbauen.

  • Der CBD-Markt ist gesättigt und einige Landwirte kehren zum traditionellen Anbau zurück 
    „Die Sättigung der Nachfrage nach Rohstoffen, die wir in der Schweiz erleben, spiegelt eine Realität wider, die in Übersee (in den Vereinigten Staaten, Kanada und einigen lateinamerikanischen Ländern) bereits bekannt ist, wo immer mehr Unternehmen die Produktion verlangsamen oder sogar einstellen, weil das Angebot an verfügbaren Rohstoffen die Nachfrage längst übersteigt. Die Rückkehr zu den traditionellen Kulturen könnte auch auf die hohen Pachtpreise für Land und Gewächshäuser für den Hanfanbau zurückzuführen sein. In vielen Fällen waren diese deutlich höher als die Preise für dieselben Einrichtungen, wenn sie stattdessen für traditionelle Erzeugnisse genutzt wurden. Die spätere Nivellierung der Preise hat wahrscheinlich auch eine Anpassung an die üblichen landwirtschaftlichen Pachtpreise erzwungen, ein Faktor, der diejenigen, die in den letzten Jahren Flächen für den Hanfanbau gepachtet haben, vielleicht entmutigt hat.“ (Swissinfo
  • Derzeit beliefert nur ein einziger Anbauer den Markt für medizinisches Cannabis. Vorläufig und bis zum Inkrafttreten der neuen Vorschriften sind keine Exporte erlaubt.  
  • Das Pilotprogramm für den Freizeitkonsum scheint sich ausschliesslich auf Schweizer Anbauer zu konzentrieren, die eine bodengebundene Produktion im Freien oder in Gewächshäusern aufbauen. Mit anderen Worten: Indoor-Anbaubetriebe dürfen kein THC-haltiges Cannabis liefern, das in den Pilotversuchen verwendet werden soll.

Nun zu einigen guten Nachrichten

  • Zusammen mit den Versuchsprogrammen für die Abgabe an Erwachsene in den Niederlanden, wird die Schweiz die erste Region in Europa sein, die eine vollständig legalisierte Lieferkette für Cannabis für Erwachsene ermöglicht. Dies wird den Markt öffnen und den Erzeugern mehr Möglichkeiten bieten.
  • Die relative Freiheit von EU-Vorschriften wird einen interessanten Ausreisser in der Mitte der gesamten europäischen Diskussion schaffen. Dieser Ausreisser wird wohl kaum ignoriert werden.
  • Für Unternehmen ist es wichtig, sich bei ihrem finanziellen Engagement sicher zu fühlen und die Unterstützung der Regierung des Landes zu haben, in dem sie anbauen. Die langsame Einführung in der Schweiz scheint gut durchdacht zu sein und einen langfristigen Plan zu haben.
  • Man kann an einem der Pilotprojekte teilnehmen, auch wenn man kein Schweizer ist.
  • Im Jahr 2022 wird der Export von medizinischem Cannabis möglich sein, und die Anbauer können für den internationalen Markt produzieren.

Ratschläge von einem erfahrenen Schweizer Anbauer

  • Die Bedingungen ändern sich ständig. Das Gesetz, die Menschen, die Umwelt. Als Anbauer muss man sich ständig anpassen und umstellen, anstatt sich nur an einen vorgegebenen Plan zu halten.
  • Deshalb müssen Sie mehr arbeiten, als Sie erwarten, und alles kann länger dauern, als Sie geplant haben.
  • Die Bürokratie ist nicht dein Freund, aber sie muss und kann überwunden werden.
  • Es gibt viele unerfahrene Kultivatoren und es gibt keine erfahrene Ältere, von denen man lernen kann, was zu einem asymmetrischen Informationsfluss führen kann
  • Je grösser und ausgefeilter der Betrieb, desto grösser der Erfolg, kleinere Anbauer kämpfen zurzeit noch mit all den Regeln und der Professionalität

Einige Fakten über die Schweiz

Name in Langform: Schweizerische Eidgenossenschaft 
Gesetzgebung: Bundesstaatliche Republik
Regierende Partei:  Schweizerische Volkspartei
Währung: Schweizer Franken

Geschichte

Das Schweizer Parlament verabschiedete 1924 das erste Betäubungsmittelgesetz, um dem Land die Ratifizierung der Internationalen Opiumkonvention von 1912 zu ermöglichen. Cannabis wurde 1951 in die Liste der kontrollierten Substanzen aufgenommen, als das Gesetz zum ersten Mal vollständig revidiert wurde. Die Gründe für die Aufnahme von Cannabis in die Liste der kontrollierten Substanzen sind nicht ganz klar, da der Konsum dieser Substanz zu diesem Zeitpunkt im Lande noch weitgehend unbekannt war. Der Cannabiskonsum entwickelte sich unter den Jugendlichen des Landes in der zweiten Hälfte der 1960er Jahre. Im Jahr 1969 wurden rund 500 Drogendelikte registriert – meist wegen Cannabiskonsums und -besitzes – und 60 kg Haschisch beschlagnahmt. Im selben Jahr entschied das Schweizerische Bundesgericht, dass der Konsum von Drogen, der bis dahin nicht strafbar war, dem Besitz von Drogen gleichzusetzen und entsprechend zu verfolgen sei. Die Zahl der Delikte im Zusammenhang mit Cannabis nahm zu dieser Zeit rasch zu, was – neben dem Aufkommen eines Heroinproblems – zu einer zweiten Revision des Betäubungsmittelgesetzes führte, die von 1971 bis 1975 dauerte. Die beiden Hauptziele dieser Revision waren die Hilfe für bestehende Drogenkonsumenten und die Bekämpfung des Drogenhandels. In den parlamentarischen Debatten prallten zwei Visionen der Drogenpolitik aufeinander: Die eine wollte den Drogenkonsum kriminalisieren, um den Drogenhandel zu bekämpfen, die öffentliche Ordnung zu fördern und die Prävention zu stärken. Die andere wies auf die Widersprüche einer Politik hin, die gleichzeitig die Drogenkonsumenten bestrafen und ihnen helfen wollte.

Wirtschaft

Natürliche Ressourcen: Wasserkraft, Holz und Salz
Landwirtschaftliche Flächen:38.7% 
Bewässerte Fläche:630 km²
Medianalter:42,7 Jahre
Bevölkerungswachstum:0,65 %
Jugendarbeitslosigkeit:8% 
BIP-Wachstumsrate:1,11% 
Inflation:0.3%
Landwirtschaftliche Erzeugnisse: Milch, Zuckerrüben, Weizen, Kartoffeln, Schweinefleisch, Gerste, Äpfel, Mais, Rindfleisch und Weintrauben
Industrien:Maschinen, Chemikalien, Uhren, Textilien, Präzisionsinstrumente, Tourismus, Banken, Versicherungen und Pharmazeutika
Bevölkerung unter der Armutsgrenze: 16%
Exportpartner:Deutschland, Vereinigte Staaten, Vereinigtes Königreich, China, Frankreich, Indien und Italien
Exportierte Waren:Gold, verpackte Arzneimittel, medizinische Kulturen und Impfstoffe, Uhren und Schmuck
Flughäfen mit asphaltierten Landebahnen:40
Flughäfen mit unbefestigten Start- und Landebahnen:23

Geographie

Geografische Lage:Mitteleuropa, östlich von Frankreich, nördlich von Italien
Grenze: 1,770 km 
Angrenzende Länder: Österreich, Frankreich, Italien, Liechtenstein und Deutschland
Küstenlinie:Keine Küstenlinie
Terrain:Hauptsächlich Berge mit einer zentralen Hochebene mit sanften Hügeln, Ebenen und grossen Seen
Höchster Punkt:Dufourspitze 4’634 m
Tiefster Punkt:Lake Maggiore 195 m 

Wetter

Naturgefahren:Lawinen, Erdrutsche und Sturzfluten
Wetter: Gemässigtes Wetter, das mit der Höhe variiert. Kalte, bewölkte, regnerische und schneereiche Winter. Kühle bis warme, bewölkte, feuchte Sommer mit gelegentlichen Regenschauern

Umweltprobleme

  • Luftverschmutzung durch Fahrzeugabgase
  • Wasserverschmutzung durch landwirtschaftliche Düngemittel
  • Chemische Verunreinigungen und Erosion schädigen den Boden und schränken die Produktivität ein
  • Verlust der Artenvielfalt
Quellen

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